Die Hauptuntersuchung ist für alle Fahrzeuge verpflichtend und dient der Sicherheit im Straßenverkehr.
Bei Neufahrzeugen unter 3,5 Tonnen ist die erste Hauptuntersuchung nach 3 Jahren fällig. Danach muss das Fahrzeug alle 2 Jahre geprüft werden.
Die Fälligkeit können Sie ganz einfach an der TÜV-Plakette auf Ihrem Kennzeichen erkennen. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr, die oben stehende Zahl für den Monat.
Wichtig: Wird die Frist überschritten, drohen Bußgelder und im Ernstfall Probleme bei der Versicherung.
Wenn Sie unsicher sind, wann Ihr Fahrzeug geprüft werden muss, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter und übernehmen auf Wunsch die Organisation der Hauptuntersuchung.